Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG
§1 Art der Verträge
Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
§2 Leistungsumfang
Die jeweilige Beratung, das Coaching oder Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
§3 Grundlage der Leistungen
Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
§4 Verbindlichkeit
Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Nur schriftlich erteilte Auskünfte sind verbindlich.
§5 Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
- Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
- Die Haftung von LIGHT CREATORS TRIBE (LCT) für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen.
- Für von LCT verschuldete Schäden und Aufwendungen gilt Folgendes:
Die Haftung für Schäden und Aufwendungen (nachfolgend "Schäden") aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, welche bei Durchführung einer täglichen Datensicherung durch den Auftraggeber ausgeschlossen werden können, ist ausgeschlossen.
Bei leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer leitenden Angestellten sowie einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen von LCT haftet diese nur bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.
- Der Haftungsausschluss gilt nicht für von LCT zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden, den Verlust des Lebens sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von LCT abgegebener Beschaffenheitsgarantien. Soweit die Haftung von LCT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 5a Verjährung
Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 12 Monaten seit Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für von LCT zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten von LCT sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von LCT abgegebener Beschaffenheitsgarantien. In dem im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
§6 Nachbesserung
Im Falle einer mangelhaften Leistung sind wir zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
§7 Fälligkeit des HonorarsUnsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in dem im Angebot genannten Auftragsschritten jeweils am Monatsende.Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Zahlungsansprüchen von LCT ist nur zulässig mit Forderungen oder Ansprüchen, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind oder im Rechtsstreit über den Zahlungsanspruch von LCT entscheidungsreif werden. Die Abtretung von Forderungen gegen LCT ist nur mit schriftlicher Zustimmung von LCT zulässig.
§8 Stornoregelungen
Bei Absagen des Auftraggebers bis zu 42 Kalendertagen fallen keine Stornokosten an. Bei Absagen zwischen 30 – 41 Tagen fallen 40%, zwischen 29 – 14 Tagen 70% und ab 13 Tage 90% des Honorars zzgl. etwaig anfallender Kosten für die Stornierung bereits gebuchter Bahnfahrten, Flüge, Hotels und Mietwagen an.
§9 Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages,Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
§10 Urheberrechte
Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§11 Sektenpassus
Unsere Arbeitsweise beruht auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass der LIGHT CREATORS TRIBE nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet.
§12 Gerichtsstand
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz in Berlin.
§13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
LIGHT CREATORS TRIBE | www.light-creators.com | info@light-creators.com | Stand: 16.08.2023